Die Zwangsvollstreckung wird nach erfolglosem gerichtlichen Inkassoverfahren nachhaltig und effizient eingeleitet und überwacht.
Unter anderem leiten wir folgende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Ermittlungen ein
- gütliche Einigung gem. § 802 b ZPO
- Abnahme der Vermögensauskunft gem. § 802 c, d ZPO
- Erzwingungshaft bis zu 6 Monate gem. § 802 g, j ZPO
- Vorpfändungen gem. § 845 ZPO
- Auskünfte bei der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 802 l Abs. 1 Nr. 1 ZPO
- Auskünfte beim Bundeszentralamt für Steuern gem. § 802 l Abs. 1 Nr. 2 ZPO
- Auskünfte beim Kraftfahrtbundesamt gem. § 802 l Abs. 1 Nr. 3 ZPO
- Pfändung in das bewegliche Vermögen gem. § 803 ZPO
- Eintragung von Zwangssicherungshypotheken gem. § 867 ZPO
- und vieles mehr….
Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Pfändungs – und Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten. Nutzen Sie unsere Kompetenz und Möglichkeiten für ein bestmögliches Ergebnis.